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Hatzbachtal 1982 e.V.
Kostenregelung des Landesbetriebs Hessen-Forst
für Wanderveranstaltungen im Staatswald ist verfassungswidrig
Wir haben diese Kostenregelung in einem Rechtsgutachten prüfen lassen,
das zu dem Ergebnis kommt, dass die erhobenen Kosten verfassungswidrig
sind.
Diese Kostenregelung wurde eigenmächtig vom Landesbetrieb Hessen-Forst
festgelegt, nicht von der Landesregierung oder dem Hessischen Landtag.
Dazu war der Landesbetrieb Hessen-Forst aber nicht ermächtigt. Er dürfte
auch gar nicht ermächtigt werden solche Gebühren festzulegen. Das
Rechtsgutachten kommt zu folgenden Ergebnissen:
1.) Wanderveranstaltungen gemeinnütziger Vereine im hessischen
Staatswald bedürfen nicht der Zustimmung des Landesbetriebs
Hessen-Forst. Eine Zustimmung ist aber für den Einsatz von
Kraftfahrzeugen im Wald erforderlich.
2.) Da für die Ausrichtung einer Wanderveranstaltung von gemeinnützigen
Vereinen für die Nutzung des hessischen Staatswaldes keine Erlaubnis des
Landesbetriebes Hessen-Forst erforderlich ist, dürfen für die Nutzung
auch keine Kosten erhoben werden.
Grundsätzlich können für die die Genehmigung zum Befahren der Waldwege
mit Kraftfahrzeugen Kosten erhoben werden. Diese müssen durch den
Gesetzgeber oder durch die Landesregierung im Wege einer Verordnung
festgesetzt werden. Derzeit fehlt es an einer solchen Regelung, so dass
für die Genehmigung der Nutzung der Waldwege keine Kosten erhoben werden
dürfen.
Auch für Veranstaltungen, die der Zustimmung des Landesbetriebs
Hessen-Forst bedürfen, dürfen derzeit keine Kosten erhoben werden, weil
es für solche Kostenforderungen derzeit keine verfassungsgemäße
Ermächtigungsgrundlage gibt.
Dennoch halten wir an der Forderung fest, dass die verfassungswidrige
Regelung beim Landesbetrieb Hessen-Forst aufgehoben wird. Es ist den
Wandervereinen nicht zumutbar, diese durch die Nichtaufhebung einer
verfassungswidrigen Kostenregelung zu verunsichern.
Die gegenwärtige Handlungsweise des Landesbetriebs Hessen-Forst ist
jedenfalls verfassungswidrig und muss umgehend beendet werden.
Das Rechtsgutachten vom 17.08.2023 kann hier abgerufen |
Die Hatzbachtalwanderung am 18. Mai 2023 wurde kurzfristig abgesagt:
Nach drei Jahren Coronapause kann die Hatzbachtalwanderung in diesem
Jahr an Christi Himmelfahrt wegen maßloser Kostenforderungen durch
Hessen-Forst für die Waldnutzung nicht stattfinden
Eigentlich hätte es nach drei Jahren Coronapause bei der
Hatzbachtalwanderung in diesem Jahr an Christi Himmelfahrt bei einer
Waldwanderung zu Hexen, Köhlern und gespenstigen Mönchen in das
Waldgebiet an der Rhein-Weser-Wasserscheide gehen sollen. Während der
laufenden Vorbereitungen für die Traditionsveranstaltung am 18. Mai 2023
erreichte die Wanderfreunde Hatzbachtal drei Wochen vor dem
Veranstaltungstermin am 27. April 2027 eine maßlose Kostenforderung von
Hessen-Forst, nach der für die Nutzung des Waldes eine
„Nutzungspauschale“ in Höhe von 297,50 Euro zu zahlen ist.
Die Nutzung des Waldes für die Wanderstrecken der Hatzbachtalwanderung
ist demnach nur bei Unterzeichnung eines Vertrages gestattet, wobei sich
die Wanderfreunde Hatzbachtal mit der Unterzeichnung des Vertrages zur
Zahlung der „Nutzungspauschale“ in Höhe von 297,50 Euro verpflichten
würden. Außerdem sind bei den Verpflegungsstationen gem. § 2 Abs. 6 des
Vertrages mobile Toiletten aufzustellen.
Geplant waren zwei Pausenstationen, so dass bei recherchierten Kosten
von 100,00 Euro pro mobiler Toilette noch Kosten in Höhe von 200,00 Euro
hinzukommen.
Die „Nutzungspauschale“ in Höhe von 297,50 Euro ist von den
Wanderfreunden Hatzbachtal nicht leistbar. Zur Hatzbachtalwanderung am
18. Mai 2023 wurden, auch abhängig vom Wetter, rund 200 bis 300
Teilnehmer erwartet. Selbst bei sehr gutem Wetter ist es unrealistisch
eine Teilnehmerzahl in Höhe von mehr als 300 Wanderern zu erreichen.
Die Wanderfreunde Hatzbachtal nehmen bei der Hatzbachtalwanderung eine
Startgebühr von 1,50 Euro für Erwachsene und 1,00 Euro für Kinder und
Jugendliche. Diese Startkarten beziehen wir für 0,50 Euro pro Karte von
unserem Dachverband, der Europäischen Volkssportgemeinschaft (EVG). Die
Höhe des Startgeldes ist durch den Dachverband vorgegeben.
Die Einnahmen aus den Startgeldern reichen also bei weitem nicht, um die
„Nutzungspauschale“ in Höhe von 297,50 Euro begleichen zu können. Bei
300 Teilnehmern werden auch nicht durch den Verkauf von Speisen und
Getränken ausreichende Einnahmen erzielt, um das „Eintrittsgeld“ in
unseren heimatlichen Wald aufbringen zu können. Bei dieser Erkenntnis
war es nicht verantwortbar gewesen, rund 25 Helfer einen ganzen Tag
einzusetzen, um dann letzten Endes aus den Rücklagen des
Vereinsvermögens ein Defizit abzudecken.
Nach dem das Forstamt in Kirchhain auf ein Schreiben der Wanderfreunde
Hatzbachtal vom 30. April 2023, in dem es zum Verzicht auf die
Kostenforderung aufgefordert wurde, nicht reagiert hatte, mussten die
Wanderfreunde Hatzbachtal den für den 18. Mai 2023 geplanten Wandertag
endgültig absagen.
Die Wanderfreunde Hatzbachtal richteten seit 1984 alljährlich an Christi
Himmelfahrt im Waldgebiet an der Rhein-Weserwasserscheide bei Hatzbach
die Hatzbachtalwanderung aus. Ausgangspunkt dieser traditionellen
Volkswandertage war bis 1996 das Dorfgemeinschaftshaus im
Stadtallendorfer Stadtteil Wolferode. Seit 1997 ist das Bürgerhaus in
Stadtallendorf-Hatzbach Ausgangspunkt der Internationalen
Hatzbachtalwanderung. Seit jeher führten die Wanderstrecken zum
überwiegenden Teil durch die großen Waldgebiete um Hatzbach. Die
Traditionsveranstaltung wäre in diesem Jahr zum 40. Mal ausgerichtet
worden, wenn nicht die Coronapandemie seit 2020 zu drei Absagen
gezwungen hätte.
Nach drei Jahren Zwangspause hätten in diesem Jahr an Christi
Himmelfahrt zum ersten Mal seit 2019 wieder eine Hatzbachtalwanderung
stattfinden sollen.
Die Erhebung einer „Nutzungspauschale“ in Höhe von
297,50 Euro für die Durchführung von
Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald betrifft nicht nur die
Wanderfreunde Hatzbachtal, sondern alle hessischen Vereine, die einmal
einen Wandertag mit Wanderstrecken durch den Staatswald für ihr Dorf
ausrichten wollen. Gerade solche Vereine werden niemals eine
ausreichende Teilnehmerzahl erreichen, um die „Nutzungspauschale“ mit
Startgeldern finanzieren zu können.
Praktisch werden mit solchen Gebührenforderungen Wanderungen durch den
Staatswald durch den Landesbetrieb Hessen-Forst unterbunden. Kein Verein
wird aus einer Wanderveranstaltung Einnahmen erzielen, die die Kosten
decken, wenn für die Nutzung des Waldes 297,50 Euro vom Landesbetrieb
Hessen-Forst in Rechnung gestellt werden.
Ursprünglich waren Zustimmungen der Forstämter zu solchen
Wanderveranstaltungen kostenfrei. So hat der Hessische Minister für
Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz am 1.
August 1991 im Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2.
September 1991 auf Seite 2018f. unter Ziffer 788 verfügt, dass Wander-
und Laufveranstaltungen aller Art im Hinblick auf die besondere
gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen
Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d.
R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine, die
Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten ist
und diese zu unterstützen sind.
Soweit ersichtlich, wurde diese Regelung niemals aufgehoben und hat nach
wie vor Gültigkeit.
Die beantragte Zustimmung zur Nutzung des hessischen Staatswaldes für
die Hatzbachtalwanderung hätte daher im Hinblick auf die besondere
gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports und den
hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen unentgeltlich gestattet
werden müssen.
Die Wanderfreunde Hatzbachtal engagieren sich schon seit ihrer Gründung
1982 ehrenamtlich für die Förderung des Wandersports, sind ein vom
Finanzamt anerkannter gemeinnütziger Verein, der keine
eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt und betätigen sich uneigennützig
für die Allgemeinheit und wenden dafür erhebliche Eigenmittel auf, die
sie in der Vergangenheit aus den Gewinnen bei der Hatzbachtalwanderung
erwirtschaftet haben.
Seit Juni 2005 unterhalten die Wanderfreunde Hatzbachtal im Waldgebiet
an der Rhein-Weserwasserscheide bei Hatzbach den Wanderweg „Rund um den
Wetzstein“, der seitdem mehrfach erweitert wurde. Im November 2006 haben
die Wanderfreunde Hatzbachtal Stadtallendorf beim Hessen-Forst die
Patenschaft über die drei Wanderschutzhütten Heidehäuschen, Mooshäuschen
und Nadelöhr übernommen. Ziel der Patenschaft ist die Erhaltung der
Wanderhütten, die nach der Umstrukturierung der Forstverwaltung nicht
mehr durch den Hessen-Forst gewährleistet werden konnte oder wollte. Im
Frühjahr 2007 haben die Wanderfreunde Taten folgen lassen und die
Schutzhütten Nadelöhr und Heidehäuschen renoviert. Alle drei
Wanderhütten liegen am Wanderweg „Rund um den Wetzstein“ und werden
gerne von den Wanderern für Ruhepausen genutzt.
Zu der zunächst nur 12 km langen Wanderstrecke kam im September 2007
eine 7 km lange Strecke dazu. 20 Hinweistafeln erläutern Besonderheiten
am Wanderweg, wie Waldortnamen, Pflanzen oder geschichtliche Ereignisse.
Neben den drei Schutzhütten haben die Wanderfreunde Hatzbachtal fünf
Sitzgruppen am Wanderweg „Rund um den Wetzstein“ errichtet und pflegen
diese seit Jahren.
Aufgrund des Alters und der Bauweise war in 2017 eine Instandhaltung des
Mooshäuschens nicht mehr möglich. Es musste abgerissen werden. Viele
Wanderer und Spaziergänger vermissten das Mooshäuschen mit seinem
bemerkenswerten Baustil. Es wurde vor vielen Jahren von Forstarbeitern
und Soldaten aus Treysa in Form einer Harzer Köhlerhütte erstellt und
war wohl die älteste Schutzhütte überhaupt im Hatzbacher Wald. Deswegen
nahmen die Wanderfreunde Hatzbachtal 2019 mit der Unterstützung vieler
ehrenamtlicher Helfer den Wiederaufbau des Mooshäuschens in Angriff.
So wie bereits der Vorgängerbau wurde auch das neue Mooshäuschen im Stil
einer Köhlerhütte errichtet. Damit wird daran erinnert, dass die
Holzkohleherstellung im dortigen Wald früher eine große Rolle spielte.
Ein Schaumeiler neben dem Mooshäuschen zeigt den typischen Aufbau eines
Kohlenmeilers. Mit seinem eigentümlichen Baustil ist das Mooshäuschen
das Flaggschiff unter den heimischen Schutzhütten.
Erst 2022 wurde der Wanderweg „Rund um den Wetzstein“ mit erheblichen
Mitteln und vielen ehrenamtlichen Kräften nach den Kriterien des
Deutschen Wanderinstituts für Premiumwanderwege neu ausgeschildert.
Die Unterhaltung und Pflege des Wanderweges „Rund um den Wetzstein“ mit
seinen Schutzhütten, Informationstafeln und Sitzgruppen verursacht nicht
unerhebliche Kosten.
Die Hatzbachtalwanderung und die Unterhaltung des Wanderweges „Rund um
den Wetzstein“ können daher nicht getrennt betrachtet werden. Die
Wanderfreunde Hatzbachtal leiden, wie fast alle Vereine, seit Jahren
unter einem Mitgliederrückgang. Einzige Einnahmequelle sind die
Einnahmen aus der Hatzbachtalwanderung.
Wenn die Wanderfreunde Hatzbachtal nicht wenigstens geringe Einnahmen
aus der Hatzbachtalwanderung erzielen können, dann kann der Wanderweg
„Rund um den Wetzstein“ mit seinen oben beschriebenen Einrichtungen
mittelfristig nicht mehr unterhalten werden.
Jeder Euro, den der Landesbetrieb Hessen-Forst von den Wanderfreunden
Hatzbachtal einfordert, kann nicht in die Unterhaltung des Wanderweges
„Rund um den Wetzstein“ investiert werden und steht daher nicht für die
Erfüllung des gemeinnützigen Zweckes zur Verfügung.
Dies spricht also für eine entgeltfreie Zustimmung zur Nutzung des
Waldes für die Hatzbachtalwanderung durch den Landesbetrieb
Hessen-Forst. Hier steht allerdings ja nicht nur die Frage der
Entgeltfreiheit im Raum, sondern die maßlose Forderung von 297,50 Euro.
Mit diesen Kosten für die Waldnutzung können keine Gewinne aus der
Hatzbachtalwanderung erzielt werden. Die Wanderfreunde Hatzbachtal haben
sich schweren Herzens dazu entschieden, die Hatzbachtalwanderung in
diesem Jahr abzusagen.
Nach den dreimaligen Ausfällen seit 2020 aufgrund der Coronapandemie
kann nun zum vierten Mal die Hatzbachtalwanderung nicht stattfinden.
Diesmal nicht aus höherer Gewalt, sondern wegen der maßlosen
Kostenforderung des Landesbetriebes Hessen-Forst. Während vielerorts
nach drei Jahren Pandemie das gesellschaftliche Leben wieder
hochgefahren wird, zerstört der Landesbetrieb Hessen-Forst eine
Traditionsveranstaltung.
Die Wanderfreunde Hatzbachtal sind überzeugt, dass jedenfalls die
Vorgehensweise des Forstamtes Kirchhain politisch nicht gewollt sein
kann und haben daher die Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis
Marburg-Biedenkopf sowie das für Hessen-Forst zuständige Ministerium für
Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutzmit der Bitte
um Unterstützung angeschrieben, damit die Hatzbachtalwanderung in 2024
kostenfrei stattfinden kann.
Der Wahlkreisabgeordnete Dirk Bamberger (CDU) hat bereits mitgeteilt,
sich an das zuständige Ministerium zu wenden. Die Landtagsabgeordnete
Angelika Löber (SPD) hat bereits mit dem Forstamt in Kirchhain
telefoniert und wird sich der Sache weiter annehmen. Rückmeldungen
liegen auch von der Ministerin für Wissenschaft und Kunst Angela Dorn
(Bündnis 90/Die Grünen) und der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die
Grünen vor.
Außerdem haben die Wanderfreunde Hatzbachtal bei openPetition eine
Online-Petition mit der Forderung „Wanderveranstaltungen im hessischen
Staatswald müssen kostenfrei sein“ eingestellt, die nach einer Woche
bereits über 100 Unterzeichner hat, davon 50 aus Stadtallendorf und
seinen Stadtteilen.
Besonders groß ist auch die Unterstützung aus dem Stadtallendorfer
Stadtteil Wolferode. Zu den Unterzeichnern gehört auch Wolferodes
Ortsvorsteher Manfred Dönges.
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Wanderfreunde Hatzbachtal verlassen den Deutschen Volkssportverband (DVV) und treten der Europäischen Volkssport-Gemeinschaft (EVG) bei Als die Wanderfreunde Hatzbachtal aus
Stadtallendorf am 1. April 1983 dem Deutschen Volkssportverband (DVV)
beigetreten sind, befanden sich zahlreiche weitere Mitgliedsvereine in
der näheren Umgebung. Fast an jedem Wochenende konnte der Volkswanderer
aus dem Raum Stadtallendorf seinem Hobby nachgehen, ohne größere
Entfernungen mit dem Auto zurücklegen zu müssen. Die einzelnen
Leistungsstufen des Internationalen Volkssportabzeichens konnten in
absehbarer Zeit bewältigt werden. Es war der Höhepunkt der
Volkswanderbewegung und des Deutschen Volkssportverbandes. Nun ist das Interesse an Volkswanderungen schon
seit Jahren rückläufig. Dies macht sich einerseits an sinkenden
Teilnehmerzahlen bei Wanderveranstaltungen bemerkbar, es gibt aber auch
überhaupt weniger Wanderveranstaltungen. Der Deutsche Volkssportverband
(DVV) ist in Nordhessen bereits seit einigen Jahren untergegangen.
Reinhardshagen, Rothenburg, Niederaula, Michelsberg, Braunau bei Bad
Wildungen, Borken, Merzhausen, Burgholz, Kirchhain und viele Vereine
mehr haben schon vor Jahren den Deutschen Volkssportverband verlassen.
Amöneburg, Angenrod und Ruhlkirchen haben in letzter Zeit den Verband
den Rücken zugekehrt. Waren die Wanderfreunde Hatzbachtal ursprünglich
von einem mehr oder weniger dichten Kranz an nachbarvereinen umgeben, so
stehen sie heute als nördliches Schlusslicht in Hessen da. In
unmittelbarer Nähe zu Stadtallendorf gibt es nunmehr nur noch die
Wanderfreunde Neustadt mit zwei Wandertragen jährlich und die
Wanderfreunde Großseelheim mit einer Wanderveranstaltung im Jahr. Um die Negativentwicklung bei Volkswandertagen
abzufangen hatten die Europäische Volkssport-Gemeinschaft (EVG) und der
Deutsche Volkssportverband (DVV) 2014 eine Kooperationsvereinbarung
getroffen, nach der es in Hessen für die Veranstalter beider Verbände
die Möglichkeit gab, den IVV-Wertungsstempel und den EVG-Wertungsstempel
zu vergeben. Es blieb dabei, dass der IVV-Wertungsstempel nur in
IVV-Wertungshefte gestempelt wurde und der EVG-Wertungsstempel nur in
die EVG-Wertungshefte gestempelt wurde. Wer Wertungshefte für den Erwerb
des Internationale Volkssportabzeichens und des
Europa-Volkssport-Abzeichens hat, konnte so an einem Wandertag zwei
Wertungsstempel erhalten. Die Kooperationsvereinbarung war für alle
Seiten von Nutzen, eine sogenannte „win-win-situation“. Volkswanderer
hatten in überschaubarer Entfernung regelmäßig Wandertrage, bei denen
sie ihrem Hobby regelmäßig nachgehen konnten und bei Interesse auch die
Leistungsstufen des Internationalen Volkssportabzeichens absolvieren
konnten. Diese Kooperationsvereinbarung wurde ab dem
01.07.2019 durch den DVV beendet. Die Entscheidung des Deutschen
Volkssportverbandes hat gravierende Auswirkungen auf den Volkssport in
Oberhessen und damit auch auf die Zukunft der Wanderfreunde Hatzbachtal.
Bislang hatte der Volkswanderer trotz immer weniger werdender
Volkswandertage in Oberhessen durch die Veranstaltungen der Europäischen
Volkssport-Gemeinschaft noch ein relativ breites Veranstaltungsangebot,
das ihm ermöglichte in absehbarer Zeit die nächste Wertungsstufe des
Internationalen Volkssportabzeichens zu erwandern. Dies wird in Zukunft
für Wanderer aus dem Raum Stadtallendorf nicht mehr der Fall sein. Eine Auswertung der Terminkalender von DVV und
EVG zeigt, dass von Stadtallendorf aus kaum noch Volkswandertage mit der
Wertung für das Internationale Volkssportabzeichen erreicht werden
können. Dabei wurde eine Grenze bei 100 Straßenkilometer gesetzt, da nur
wenige Wanderer bereit sind, noch weitere Strecken zu fahren. Demnach
sind in 2019 nur 15 Veranstaltungen mit Wertung für das Internationale
Volkssportabzeichen in Reichweite von Stadtallendorf, während es 26
Veranstaltungen mit Wertung für das Europa-Volkssport-Abzeichen sind. Wer ein Hobby hat, der möchte es im Regelfall
regelmäßig pflegen. Der regelmäßige Besuch von Volkswanderungen von
DVV-Mitgliedsvereinen ist jedenfalls im Raum Stadtallendorf nicht mehr
möglich. Wer das Internationale Volkssportabzeichen erwerben möchte, der
hat in Oberhessen keine Möglichkeit dies in absehbarer Zeit zu tun.
Damit ist das Volkssportabzeichen für Wanderer in Oberhessen
unattraktiv. Der Deutsche Volkssportverband hat somit in Oberhessen
keine Perspektive. Die Situation wurde durch den Deutschen
Volkssportverband selbst herbeigeführt, obwohl sich die betroffenen
hessischen Mitgliedsvereine im DVV deutlich für eine weitere Kooperation
mit der EVG ausgesprochen hatten. Man war wohl der großspurigen
Auffassung, dass es ein besonderes Privileg sei, bei einem Wandertrag
einen Wertungsstempel für das Internationale Volkssportabzeichen zu
vergeben. Man hat beim DVV nicht begriffen, dass die Vergabe eines
Wertungsstempels für das Internationale Volkssportabzeichen durch
EVG-Vereine eine Dienstleitung für IVV-Wanderer war, die die
Attraktivität des Internationalen Volkssportabzeichens erhöht hat. Die
Kooperation zwischen EVG und DVV mag für einen DVV-Mitgliedsverein in
Süddeutschland, der noch von einem dichten Netz anderer Mitgliedsvereine
umgeben ist, keine Rolle spielen. Für einen Verein an der Peripherie des
DVV ist sie von existentieller Bedeutung. Man hat die Probleme der Wanderfreunde
Hatzbachtal und der anderen hessischen Vereine nicht verstanden oder man
hat sie ignoriert. Als Ergebnis stehen nun die Wanderfreunde
Hatzbachtal, die Wanderfreunde Neustadt und die Wanderfreunde
Großseelheim in der DVV-Wüste Oberhessen. Damit aber noch nicht genug! Der im Sinkflug
befindliche Deutsche Volkssportverband hat mit einer weiteren
Fehlentscheidung den Steuerknüppel nach vorne auf Sturzflug
umgeschaltet. Die Bundesdelegiertenversammlung des DVV hat nämlich
außerdem beschlossen, die Startgebühr bei Volkswandertagen von 2,00 Euro
auf 3,00 Euro zu erhöhen. Eine Startgebühr von 3,00 Euro ist aber
Einzelwanderern und Wanderern aus Stadtallendorf und Umgebung nicht mehr
vermittelbar. Die Wanderer können die ausgeschilderten Wanderstrecken
ohnehin auch ohne Startkarte absolvieren. Die Bereitschaft für Wanderer,
die keinen Wertungsstempel erwandern wollen, für eine Startkarte Geld
auszugeben, dürfte erheblich geschmälert sein, wenn sie dafür 3,00 Euro
zahlen müssen. Das Volkssportabzeichen kann man aus den genannten
Gründen ohnehin nicht mehr in realistischer Zeit erwandern. Wie gesagt, befinden sich mittlerweile in der
Nähe von Stadtallendorf nur noch die Wanderfreunde Neustadt und die
Wanderfreunde Großseelheim, die noch Mitglied im DVV sind. Dagegen
finden sich in der Nähe noch einige Volkssportveranstaltungen von
Mitgliedern der EVG. Bei diesen Wanderungen beträgt die Startgebühr nur
1,50 Euro. Da den Wanderfreunden Hatzbachtal im Deutschen
Volkssportverband durch den Verband selbst die Existenzgrundlage
entzogen worden ist, haben sie nach über 36 Jahren dort die
Mitgliedschaft zum 31.12.2019 gekündigt. Die Wanderfreunde Hatzbachtal
sind nunmehr der Europäischen Volkssport-Gemeinschaft beigetreten. Die
traditionelle Hatzbachtalwanderung an Christi Himmelfahrt in
Stadtallendorf-Hatzbach wird daher zukünftig als „Europa-Volkswandertag“
durchgeführt. Statt wie zuletzt 2,00 Euro wird die Startkarte der
Hatzbachtalwanderung zukünftig nur noch 1,50 Euro kosten. |
Der Vorsitzende der
Wanderfreunde Hatzbachtal, Horst Erdel (im Bild links), wurde am 14.
März 2015 bei der Mitgliederversammlung des Landesverbands Hessen im
Deutschen Volkssportverband (DVV) in Fürth im Odenwald vom
Landesvorsitzenden Walter Motz (im Bild rechts)für seine langjährige
Tätigkeit als Kassenprüfer des Landesverbandes mit der Verdienstmedaille
des Deutschen Volkssportverbandes in Bronze ausgezeichnet. |
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Kooperationsvereinbarung zwischen Europäische Volkssport-Gemeinschaft (EVG) und dem Deutsche Volkssportverband (DVV) |
Die Europäische Volkssport-Gemeinschaft (EVG) und
der Deutsche Volkssportverband (DVV) haben eine Kooperationsvereinbarung
für das Jahr 2014 getroffen. Danach gibt es in Hessen für die
Veranstalter beider Verbände die Möglichkeit den IVV-Wertungsstempel und
den EVG-Wertungsstempel zu vergeben. Es bleibt dabei, dass der
IVV-Wertungsstempel nur in IVV-Wertungshefte gestempelt wird und der
EVG-Wertungsstempel nur in die EVG-Wertungshefte gestempelt wird. Wer
Wertungshefte für den Erwerb des Internationale Volkssportabzeichens und
des Europa-Volkssport-Abzeichens hat, kann so an einem Wandertag zwei
Wertungsstempel erhalten. So lohnt sich für den bisherigen IVV-Wanderer
auch der Kauf eines EVG-Wertungsheftes und umgekehrt für den bisherigen
EVG-Wanderer der Erwerb eines IVV-Wertungsheftes. Ein EVG-Wertungsheft
kostet nur 1,00 Euro. Beim Deutsche Volksportverband gibt es das
Wertungsheft für die erste Wertungsstufe (10 Teilnahmen) sogar
kostenlos. Die Startgebühr für IVV-Wanderungen wurde ab 2014 Jahr auf
2,00 Euro erhöht und ist damit leider doppelt so hoch wie bei
Europa-Volkswandertagen.
Die Europäische Volkssport-Gemeinschaft vergibt
aufgrund der Kooperationsvereinbarung grundsätzlich bei jedem Wandertag
den Wertungstempel für das Internationale Volkssportabzeichen, während
die Mitgliedsvereine im Deutsche Volkssportverband die Vergabe des
Wertungsstempels für das Europa-Volkssport-Abzeichen ausdrücklich bei
ihrem Landesverband beantragen müssen. So kann man mit ziemlicher
Sicherheit davon ausgehen, dass man bei EVG-Wandertagen den
IVV-Wertungstempel erhält. Dies könnte nur ausnahmsweise dann nicht der
Fall sein, wenn zwei Veranstaltungsorte weniger als 50 Kilometer
auseinander liegen und ein Verein der Vergabe des verbandseigenen
Wertungsstempel widerspricht. Bei den DVV-Mitgliedsvereinen sollte man
daher sicherheitshalber beim Veranstalter anfragen bzw. auf der
Internetseite des DVV (http://www.dvv-wandern.de/v_vb/5) nachschauen. Da
manche Ausschreibungen bereits vor dem Abschluss der
Kooperationsvereinbarung gedruckt waren, bedeuten fehlende Hinweise auf
den EVG-Stempel jedenfalls nicht, dass die Wanderung nicht für das
Europa-Volkssport-Abzeichen gewertet wird.
Es fanden bereits die ersten Wandertage mit
doppelter Stempelvergabe statt. Da die Europäische
Volkssport-Gemeinschaft die Teilnehmerzahl aller an einem Wandertag
teilnehmenden Vereine auf ihrer Internetseite dokumentiert, lässt sich
dort auch die Beteiligung von DVV-Mitgliedsvereinen nachvollziehen.
Vergleicht man die Zahl der IVV-Wanderer der diesjährigen EVG-Wandertage
mit der Zahl der IVV-Wanderer im vergangenen Jahr, so lässt sich eine,
wenn auch verhaltene, Steigerung feststellen. Die erste EVG-Wanderung mit IVV-Wertung war am 4.
und 5. Januar 2014 in Echzell in der Wetterau. Von insgesamt 1235
Wanderern waren 75 Teilnehmer für DVV-Mitgliedsvereine an den Start
gegangen. Dies sind 6,07 Prozent. Beim Wandertag im Januar 2013 waren es
nur 32 IVV-Wanderer bei insgesamt 1366 Wanderern und damit nur 2,34
Prozent. An der EVG-Wanderung am 11./12. Januar 2014 in
Wölfersheim-Mehlbach waren von insgesamt 1004 Wanderern 31 IVV-Wanderer
(3,08 Prozent). An diesem Wochenende war allerdings auch eine
IVV-Wanderung in Runkel. Im Jahr zuvor waren es nur 14 IVV-Wanderer bei
insgesamt 1023 Teilnehmern, was nur ein Anteil von 1,37 Prozent ist. Im
Hungener Stadtteil Trais-Horloff
gingen am 1. und 2. Februar 2014 insgesamt 1068 Wanderer an den
Start, darunter rund 100 IVV-Wanderer. Dies sind 9,36 Prozent
IVV-Wanderer. Im Jahr zuvor waren es nur 18 IVV-Wanderer bei insgesamt
873 Wanderern, was einem Anteil von nur 2,06 Prozent bedeutet. Gestiegen
ist bei allen Wanderungen gegenüber dem Vorjahr sowohl die Zahl der
teilnehmen Vereine als auch die Teilnehmerzahl derjenigen Vereine, die
bereits im Vorjahr dort gewandert sind. Leider gibt es zu den Wandertagen der
DVV-Mitgliedsvereine keine entsprechenden Statistiken. Dies ist auch
etwas unglücklich, weil ja die Kooperationsvereinbarung befristet ist
und man eigentlich entsprechende Zahlen bräuchte, wenn man seriös über
eine Fortsetzung der Kooperation entscheiden will.
Als frühe Zwischenbilanz kann man sagen, dass die
Kooperationsvereinbarung bei den EVG-Wandertagen zu einer deutlich
gestiegenen Teilnehmerzahl von IVV-Wanderern geführt hat, wenn keine
weitere IVV-Wanderung zum gleichen Termin stattfand. Selbst bei
Terminüberschneidung stieg die Teilnehmerzahl. Dies wird auch sicher
umgekehrt bei den Wandertagen der DVV-Mitgliedsvereine sein, wenn auch
der EVG-Wanderer dort mit 2,00 Euro Startgebühr doppelt so viel wie bei
einem EVG-Volkswandertag zahlen muss.
Die Teilnehmerzahlen von Wanderern des jeweils
anderen Dachverbandes dürften sich noch erhöhen. Selbstverständlich
hängt die Teilnehmerzahl auch von anderen Faktoren wie die mit dem Pkw
zurückzulegende Entfernung ab. Aber vielen Wanderern ist die
Kooperationsvereinbarung noch nicht bekannt. Dem DVV-Organ „DVV-Kurier“
war diese Vereinbarung nur wenige Zeilen wert. Wenn auch die
Vereinbarung nur für das Bundesland Hessen gilt, so wäre eine etwas
ausführlichere Berichterstattung wünschenswert. Viele Vereine waren von
der Kooperationsvereinbarung überrascht und konnten diese noch nicht in
ihren Werbebroschüren berücksichtigen. Viele Vereine kennen sich nicht
untereinander und hier müssen erst Beziehungen aufgebaut werden. Schon
von Anfang Januar bis Anfang Februar steigerte sich dennoch die Zahl der
IVV-Wanderer bei EVG-Wandertagen sowohl in absoluten Zahlen als auch
anteilmäßig deutlich. Dieser Trend dürfte sich noch in der nächsten Zeit
in gewissen Rahmen fortsetzen.
Die Wanderfreunde Hatzbachtal begrüßen jedenfalls
die Kooperationsvereinbarung und machen selbstverständlich von der
Möglichkeit Gebrauch, bei der Hatzbachtalwanderung auch einen
Wertungstempel für das Europa-Volkssport-Abzeichen zu vergeben. Bereits
in den vergangenen Jahren haben die Wanderfreunde Hatzbachtal auch an
einigen EVG-Wandertagen teilgenommen. In diesem Jahr wurden noch
zusätzlich weitere EVG-Wandertermine in den Veranstaltungskalender
aufgenommen. |