Homepage Wanderfreunde Hatzbachtal 1982 e.V.  

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Kostenregelung des Landesbetriebs Hessen-Forst für Wanderveranstaltungen im Staatswald ist verfassungswidrig

Der Landesbetrieb Hessen-Forst verlangt für die Nutzung des hessischen Staatswaldes für Wanderstrecken bei Wandertagen von gemeinnützigen Vereinen eine „Nutzungspauschale“ in Höhe von 250,00 Euro, wenn mehr als 200 Teilnehmer erwartet werden.

Wir haben diese Kostenregelung in einem Rechtsgutachten prüfen lassen, das zu dem Ergebnis kommt, dass die erhobenen Kosten verfassungswidrig sind.

Diese Kostenregelung wurde eigenmächtig vom Landesbetrieb Hessen-Forst festgelegt, nicht von der Landesregierung oder dem Hessischen Landtag. Dazu war der Landesbetrieb Hessen-Forst aber nicht ermächtigt. Er dürfte auch gar nicht ermächtigt werden solche Gebühren festzulegen. Das Rechtsgutachten kommt zu folgenden Ergebnissen:

1.) Wanderveranstaltungen gemeinnütziger Vereine im hessischen Staatswald bedürfen nicht der Zustimmung des Landesbetriebs Hessen-Forst. Eine Zustimmung ist aber für den Einsatz von Kraftfahrzeugen im Wald erforderlich.

2.) Da für die Ausrichtung einer Wanderveranstaltung von gemeinnützigen Vereinen für die Nutzung des hessischen Staatswaldes keine Erlaubnis des Landesbetriebes Hessen-Forst erforderlich ist, dürfen für die Nutzung auch keine Kosten erhoben werden.

Grundsätzlich können für die die Genehmigung zum Befahren der Waldwege mit Kraftfahrzeugen Kosten erhoben werden. Diese müssen durch den Gesetzgeber oder durch die Landesregierung im Wege einer Verordnung festgesetzt werden. Derzeit fehlt es an einer solchen Regelung, so dass für die Genehmigung der Nutzung der Waldwege keine Kosten erhoben werden dürfen.

Auch für Veranstaltungen, die der Zustimmung des Landesbetriebs Hessen-Forst bedürfen, dürfen derzeit keine Kosten erhoben werden, weil es für solche Kostenforderungen derzeit keine verfassungsgemäße Ermächtigungsgrundlage gibt.

Dennoch halten wir an der Forderung fest, dass die verfassungswidrige Regelung beim Landesbetrieb Hessen-Forst aufgehoben wird. Es ist den Wandervereinen nicht zumutbar, diese durch die Nichtaufhebung einer verfassungswidrigen Kostenregelung zu verunsichern.

Die gegenwärtige Handlungsweise des Landesbetriebs Hessen-Forst ist jedenfalls verfassungswidrig und muss umgehend beendet werden.

Das Rechtsgutachten vom 17.08.2023 kann hier abgerufen werden:       

          Rechtsgutachten





Die Hatzbachtalwanderung am 18. Mai 2023 wurde kurzfristig abgesagt:

 

Nach drei Jahren Coronapause kann die Hatzbachtalwanderung in diesem Jahr an Christi Himmelfahrt wegen maßloser Kostenforderungen durch Hessen-Forst für die Waldnutzung nicht stattfinden

Eigentlich hätte es nach drei Jahren Coronapause bei der Hatzbachtalwanderung in diesem Jahr an Christi Himmelfahrt bei einer Waldwanderung zu Hexen, Köhlern und gespenstigen Mönchen in das Waldgebiet an der Rhein-Weser-Wasserscheide gehen sollen. Während der laufenden Vorbereitungen für die Traditionsveranstaltung am 18. Mai 2023 erreichte die Wanderfreunde Hatzbachtal drei Wochen vor dem Veranstaltungstermin am 27. April 2027 eine maßlose Kostenforderung von Hessen-Forst, nach der für die Nutzung des Waldes eine „Nutzungspauschale“ in Höhe von 297,50 Euro zu zahlen ist.

Die Nutzung des Waldes für die Wanderstrecken der Hatzbachtalwanderung ist demnach nur bei Unterzeichnung eines Vertrages gestattet, wobei sich die Wanderfreunde Hatzbachtal mit der Unterzeichnung des Vertrages zur Zahlung der „Nutzungspauschale“ in Höhe von 297,50 Euro verpflichten würden. Außerdem sind bei den Verpflegungsstationen gem. § 2 Abs. 6 des Vertrages mobile Toiletten aufzustellen.

Geplant waren zwei Pausenstationen, so dass bei recherchierten Kosten von 100,00 Euro pro mobiler Toilette noch Kosten in Höhe von 200,00 Euro hinzukommen.

Die „Nutzungspauschale“ in Höhe von 297,50 Euro ist von den Wanderfreunden Hatzbachtal nicht leistbar. Zur Hatzbachtalwanderung am 18. Mai 2023 wurden, auch abhängig vom Wetter, rund 200 bis 300 Teilnehmer erwartet. Selbst bei sehr gutem Wetter ist es unrealistisch eine Teilnehmerzahl in Höhe von mehr als 300 Wanderern zu erreichen.

Die Wanderfreunde Hatzbachtal nehmen bei der Hatzbachtalwanderung eine Startgebühr von 1,50 Euro für Erwachsene und 1,00 Euro für Kinder und Jugendliche. Diese Startkarten beziehen wir für 0,50 Euro pro Karte von unserem Dachverband, der Europäischen Volkssportgemeinschaft (EVG). Die Höhe des Startgeldes ist durch den Dachverband vorgegeben.

Die Einnahmen aus den Startgeldern reichen also bei weitem nicht, um die „Nutzungspauschale“ in Höhe von 297,50 Euro begleichen zu können. Bei 300 Teilnehmern werden auch nicht durch den Verkauf von Speisen und Getränken ausreichende Einnahmen erzielt, um das „Eintrittsgeld“ in unseren heimatlichen Wald aufbringen zu können. Bei dieser Erkenntnis war es nicht verantwortbar gewesen, rund 25 Helfer einen ganzen Tag einzusetzen, um dann letzten Endes aus den Rücklagen des Vereinsvermögens ein Defizit abzudecken.

Nach dem das Forstamt in Kirchhain auf ein Schreiben der Wanderfreunde Hatzbachtal vom 30. April 2023, in dem es zum Verzicht auf die Kostenforderung aufgefordert wurde, nicht reagiert hatte, mussten die Wanderfreunde Hatzbachtal den für den 18. Mai 2023 geplanten Wandertag endgültig absagen.

Die Wanderfreunde Hatzbachtal richteten seit 1984 alljährlich an Christi Himmelfahrt im Waldgebiet an der Rhein-Weserwasserscheide bei Hatzbach die Hatzbachtalwanderung aus. Ausgangspunkt dieser traditionellen Volkswandertage war bis 1996 das Dorfgemeinschaftshaus im Stadtallendorfer Stadtteil Wolferode. Seit 1997 ist das Bürgerhaus in Stadtallendorf-Hatzbach Ausgangspunkt der Internationalen Hatzbachtalwanderung. Seit jeher führten die Wanderstrecken zum überwiegenden Teil durch die großen Waldgebiete um Hatzbach. Die Traditionsveranstaltung wäre in diesem Jahr zum 40. Mal ausgerichtet worden, wenn nicht die Coronapandemie seit 2020 zu drei Absagen gezwungen hätte.

Nach drei Jahren Zwangspause hätten in diesem Jahr an Christi Himmelfahrt zum ersten Mal seit 2019 wieder eine Hatzbachtalwanderung stattfinden sollen.

Die Erhebung einer „Nutzungspauschale“ in Höhe von 297,50 Euro für die Durchführung von Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald betrifft nicht nur die Wanderfreunde Hatzbachtal, sondern alle hessischen Vereine, die einmal einen Wandertag mit Wanderstrecken durch den Staatswald für ihr Dorf ausrichten wollen. Gerade solche Vereine werden niemals eine ausreichende Teilnehmerzahl erreichen, um die „Nutzungspauschale“ mit Startgeldern finanzieren zu können.

Praktisch werden mit solchen Gebührenforderungen Wanderungen durch den Staatswald durch den Landesbetrieb Hessen-Forst unterbunden. Kein Verein wird aus einer Wanderveranstaltung Einnahmen erzielen, die die Kosten decken, wenn für die Nutzung des Waldes 297,50 Euro vom Landesbetrieb Hessen-Forst in Rechnung gestellt werden.

Ursprünglich waren Zustimmungen der Forstämter zu solchen Wanderveranstaltungen kostenfrei. So hat der Hessische Minister für Landesentwicklung, Wohnen, Landwirtschaft, Forsten und Naturschutz am 1. August 1991 im Staatsanzeiger für das Land Hessen 35/1991 vom 2. September 1991 auf Seite 2018f. unter Ziffer 788 verfügt, dass Wander- und Laufveranstaltungen aller Art im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports, den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen und mit Rücksicht auf den i. d. R. gemeinnützigen Charakter der veranstaltenden Vereine, die Veranstaltungen im Staatswald des Landes unentgeltlich zu gestatten ist und diese zu unterstützen sind.

Soweit ersichtlich, wurde diese Regelung niemals aufgehoben und hat nach wie vor Gültigkeit.

Die beantragte Zustimmung zur Nutzung des hessischen Staatswaldes für die Hatzbachtalwanderung hätte daher im Hinblick auf die besondere gesellschafts- und gesundheitspolitische Bedeutung des Sports und den hohen Freizeitwert derartiger Veranstaltungen unentgeltlich gestattet werden müssen.

Die Wanderfreunde Hatzbachtal engagieren sich schon seit ihrer Gründung 1982 ehrenamtlich für die Förderung des Wandersports, sind ein vom Finanzamt anerkannter gemeinnütziger Verein, der keine eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt und betätigen sich uneigennützig für die Allgemeinheit und wenden dafür erhebliche Eigenmittel auf, die sie in der Vergangenheit aus den Gewinnen bei der Hatzbachtalwanderung erwirtschaftet haben.

Seit Juni 2005 unterhalten die Wanderfreunde Hatzbachtal im Waldgebiet an der Rhein-Weserwasserscheide bei Hatzbach den Wanderweg „Rund um den Wetzstein“, der seitdem mehrfach erweitert wurde. Im November 2006 haben die Wanderfreunde Hatzbachtal Stadtallendorf beim Hessen-Forst die Patenschaft über die drei Wanderschutzhütten Heidehäuschen, Mooshäuschen und Nadelöhr übernommen. Ziel der Patenschaft ist die Erhaltung der Wanderhütten, die nach der Umstrukturierung der Forstverwaltung nicht mehr durch den Hessen-Forst gewährleistet werden konnte oder wollte. Im Frühjahr 2007 haben die Wanderfreunde Taten folgen lassen und die Schutzhütten Nadelöhr und Heidehäuschen renoviert. Alle drei Wanderhütten liegen am Wanderweg „Rund um den Wetzstein“ und werden gerne von den Wanderern für Ruhepausen genutzt.

Zu der zunächst nur 12 km langen Wanderstrecke kam im September 2007 eine 7 km lange Strecke dazu. 20 Hinweistafeln erläutern Besonderheiten am Wanderweg, wie Waldortnamen, Pflanzen oder geschichtliche Ereignisse. Neben den drei Schutzhütten haben die Wanderfreunde Hatzbachtal fünf Sitzgruppen am Wanderweg „Rund um den Wetzstein“ errichtet und pflegen diese seit Jahren.

Aufgrund des Alters und der Bauweise war in 2017 eine Instandhaltung des Mooshäuschens nicht mehr möglich. Es musste abgerissen werden. Viele Wanderer und Spaziergänger vermissten das Mooshäuschen mit seinem bemerkenswerten Baustil. Es wurde vor vielen Jahren von Forstarbeitern und Soldaten aus Treysa in Form einer Harzer Köhlerhütte erstellt und war wohl die älteste Schutzhütte überhaupt im Hatzbacher Wald. Deswegen nahmen die Wanderfreunde Hatzbachtal 2019 mit der Unterstützung vieler ehrenamtlicher Helfer den Wiederaufbau des Mooshäuschens in Angriff.

So wie bereits der Vorgängerbau wurde auch das neue Mooshäuschen im Stil einer Köhlerhütte errichtet. Damit wird daran erinnert, dass die Holzkohleherstellung im dortigen Wald früher eine große Rolle spielte. Ein Schaumeiler neben dem Mooshäuschen zeigt den typischen Aufbau eines Kohlenmeilers. Mit seinem eigentümlichen Baustil ist das Mooshäuschen das Flaggschiff unter den heimischen Schutzhütten.

Erst 2022 wurde der Wanderweg „Rund um den Wetzstein“ mit erheblichen Mitteln und vielen ehrenamtlichen Kräften nach den Kriterien des Deutschen Wanderinstituts für Premiumwanderwege neu ausgeschildert.

Die Unterhaltung und Pflege des Wanderweges „Rund um den Wetzstein“ mit seinen Schutzhütten, Informationstafeln und Sitzgruppen verursacht nicht unerhebliche Kosten.

Die Hatzbachtalwanderung und die Unterhaltung des Wanderweges „Rund um den Wetzstein“ können daher nicht getrennt betrachtet werden. Die Wanderfreunde Hatzbachtal leiden, wie fast alle Vereine, seit Jahren unter einem Mitgliederrückgang. Einzige Einnahmequelle sind die Einnahmen aus der Hatzbachtalwanderung. 

Wenn die Wanderfreunde Hatzbachtal nicht wenigstens geringe Einnahmen aus der Hatzbachtalwanderung erzielen können, dann kann der Wanderweg „Rund um den Wetzstein“ mit seinen oben beschriebenen Einrichtungen mittelfristig nicht mehr unterhalten werden.

Jeder Euro, den der Landesbetrieb Hessen-Forst von den Wanderfreunden Hatzbachtal einfordert, kann nicht in die Unterhaltung des Wanderweges „Rund um den Wetzstein“ investiert werden und steht daher nicht für die Erfüllung des gemeinnützigen Zweckes zur Verfügung.

Dies spricht also für eine entgeltfreie Zustimmung zur Nutzung des Waldes für die Hatzbachtalwanderung durch den Landesbetrieb Hessen-Forst. Hier steht allerdings ja nicht nur die Frage der Entgeltfreiheit im Raum, sondern die maßlose Forderung von 297,50 Euro.

Mit diesen Kosten für die Waldnutzung können keine Gewinne aus der Hatzbachtalwanderung erzielt werden. Die Wanderfreunde Hatzbachtal haben sich schweren Herzens dazu entschieden, die Hatzbachtalwanderung in diesem Jahr abzusagen.

Nach den dreimaligen Ausfällen seit 2020 aufgrund der Coronapandemie kann nun zum vierten Mal die Hatzbachtalwanderung nicht stattfinden. Diesmal nicht aus höherer Gewalt, sondern wegen der maßlosen Kostenforderung des Landesbetriebes Hessen-Forst. Während vielerorts nach drei Jahren Pandemie das gesellschaftliche Leben wieder hochgefahren wird, zerstört der Landesbetrieb Hessen-Forst eine Traditionsveranstaltung.

Die Wanderfreunde Hatzbachtal sind überzeugt, dass jedenfalls die Vorgehensweise des Forstamtes Kirchhain politisch nicht gewollt sein kann und haben daher die Landtagsabgeordneten aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf sowie das für Hessen-Forst zuständige Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutzmit der Bitte um Unterstützung angeschrieben, damit die Hatzbachtalwanderung in 2024 kostenfrei stattfinden kann.

Der Wahlkreisabgeordnete Dirk Bamberger (CDU) hat bereits mitgeteilt, sich an das zuständige Ministerium zu wenden. Die Landtagsabgeordnete Angelika Löber (SPD) hat bereits mit dem Forstamt in Kirchhain telefoniert und wird sich der Sache weiter annehmen. Rückmeldungen liegen auch von der Ministerin für Wissenschaft und Kunst Angela Dorn (Bündnis 90/Die Grünen) und der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vor.

Außerdem haben die Wanderfreunde Hatzbachtal bei openPetition eine Online-Petition mit der Forderung „Wanderveranstaltungen im hessischen Staatswald müssen kostenfrei sein“ eingestellt, die nach einer Woche bereits über 100 Unterzeichner hat, davon 50 aus Stadtallendorf und seinen Stadtteilen.

Besonders groß ist auch die Unterstützung aus dem Stadtallendorfer Stadtteil Wolferode. Zu den Unterzeichnern gehört auch Wolferodes Ortsvorsteher Manfred Dönges.

 





Wanderfreunde Hatzbachtal verlassen den Deutschen Volkssportverband (DVV)

und treten der Europäischen Volkssport-Gemeinschaft (EVG) bei

Als die Wanderfreunde Hatzbachtal aus Stadtallendorf am 1. April 1983 dem Deutschen Volkssportverband (DVV) beigetreten sind, befanden sich zahlreiche weitere Mitgliedsvereine in der näheren Umgebung. Fast an jedem Wochenende konnte der Volkswanderer aus dem Raum Stadtallendorf seinem Hobby nachgehen, ohne größere Entfernungen mit dem Auto zurücklegen zu müssen. Die einzelnen Leistungsstufen des Internationalen Volkssportabzeichens konnten in absehbarer Zeit bewältigt werden. Es war der Höhepunkt der Volkswanderbewegung und des Deutschen Volkssportverbandes.

Nun ist das Interesse an Volkswanderungen schon seit Jahren rückläufig. Dies macht sich einerseits an sinkenden Teilnehmerzahlen bei Wanderveranstaltungen bemerkbar, es gibt aber auch überhaupt weniger Wanderveranstaltungen. Der Deutsche Volkssportverband (DVV) ist in Nordhessen bereits seit einigen Jahren untergegangen. Reinhardshagen, Rothenburg, Niederaula, Michelsberg, Braunau bei Bad Wildungen, Borken, Merzhausen, Burgholz, Kirchhain und viele Vereine mehr haben schon vor Jahren den Deutschen Volkssportverband verlassen. Amöneburg, Angenrod und Ruhlkirchen haben in letzter Zeit den Verband den Rücken zugekehrt.

Waren die Wanderfreunde Hatzbachtal ursprünglich von einem mehr oder weniger dichten Kranz an nachbarvereinen umgeben, so stehen sie heute als nördliches Schlusslicht in Hessen da. In unmittelbarer Nähe zu Stadtallendorf gibt es nunmehr nur noch die Wanderfreunde Neustadt mit zwei Wandertragen jährlich und die Wanderfreunde Großseelheim mit einer Wanderveranstaltung im Jahr.

Um die Negativentwicklung bei Volkswandertagen abzufangen hatten die Europäische Volkssport-Gemeinschaft (EVG) und der Deutsche Volkssportverband (DVV) 2014 eine Kooperationsvereinbarung getroffen, nach der es in Hessen für die Veranstalter beider Verbände die Möglichkeit gab, den IVV-Wertungsstempel und den EVG-Wertungsstempel zu vergeben. Es blieb dabei, dass der IVV-Wertungsstempel nur in IVV-Wertungshefte gestempelt wurde und der EVG-Wertungsstempel nur in die EVG-Wertungshefte gestempelt wurde. Wer Wertungshefte für den Erwerb des Internationale Volkssportabzeichens und des Europa-Volkssport-Abzeichens hat, konnte so an einem Wandertag zwei Wertungsstempel erhalten. Die Kooperationsvereinbarung war für alle Seiten von Nutzen, eine sogenannte „win-win-situation“. Volkswanderer hatten in überschaubarer Entfernung regelmäßig Wandertrage, bei denen sie ihrem Hobby regelmäßig nachgehen konnten und bei Interesse auch die Leistungsstufen des Internationalen Volkssportabzeichens absolvieren konnten.

Diese Kooperationsvereinbarung wurde ab dem 01.07.2019 durch den DVV beendet. Die Entscheidung des Deutschen Volkssportverbandes hat gravierende Auswirkungen auf den Volkssport in Oberhessen und damit auch auf die Zukunft der Wanderfreunde Hatzbachtal. Bislang hatte der Volkswanderer trotz immer weniger werdender Volkswandertage in Oberhessen durch die Veranstaltungen der Europäischen Volkssport-Gemeinschaft noch ein relativ breites Veranstaltungsangebot, das ihm ermöglichte in absehbarer Zeit die nächste Wertungsstufe des Internationalen Volkssportabzeichens zu erwandern. Dies wird in Zukunft für Wanderer aus dem Raum Stadtallendorf nicht mehr der Fall sein.

Eine Auswertung der Terminkalender von DVV und EVG zeigt, dass von Stadtallendorf aus kaum noch Volkswandertage mit der Wertung für das Internationale Volkssportabzeichen erreicht werden können. Dabei wurde eine Grenze bei 100 Straßenkilometer gesetzt, da nur wenige Wanderer bereit sind, noch weitere Strecken zu fahren. Demnach sind in 2019 nur 15 Veranstaltungen mit Wertung für das Internationale Volkssportabzeichen in Reichweite von Stadtallendorf, während es 26 Veranstaltungen mit Wertung für das Europa-Volkssport-Abzeichen sind.

Wer ein Hobby hat, der möchte es im Regelfall regelmäßig pflegen. Der regelmäßige Besuch von Volkswanderungen von DVV-Mitgliedsvereinen ist jedenfalls im Raum Stadtallendorf nicht mehr möglich. Wer das Internationale Volkssportabzeichen erwerben möchte, der hat in Oberhessen keine Möglichkeit dies in absehbarer Zeit zu tun. Damit ist das Volkssportabzeichen für Wanderer in Oberhessen unattraktiv. Der Deutsche Volkssportverband hat somit in Oberhessen keine Perspektive.

Die Situation wurde durch den Deutschen Volkssportverband selbst herbeigeführt, obwohl sich die betroffenen hessischen Mitgliedsvereine im DVV deutlich für eine weitere Kooperation mit der EVG ausgesprochen hatten. Man war wohl der großspurigen Auffassung, dass es ein besonderes Privileg sei, bei einem Wandertrag einen Wertungsstempel für das Internationale Volkssportabzeichen zu vergeben. Man hat beim DVV nicht begriffen, dass die Vergabe eines Wertungsstempels für das Internationale Volkssportabzeichen durch EVG-Vereine eine Dienstleitung für IVV-Wanderer war, die die Attraktivität des Internationalen Volkssportabzeichens erhöht hat. Die Kooperation zwischen EVG und DVV mag für einen DVV-Mitgliedsverein in Süddeutschland, der noch von einem dichten Netz anderer Mitgliedsvereine umgeben ist, keine Rolle spielen. Für einen Verein an der Peripherie des DVV ist sie von existentieller Bedeutung.

Man hat die Probleme der Wanderfreunde Hatzbachtal und der anderen hessischen Vereine nicht verstanden oder man hat sie ignoriert. Als Ergebnis stehen nun die Wanderfreunde Hatzbachtal, die Wanderfreunde Neustadt und die Wanderfreunde Großseelheim in der DVV-Wüste Oberhessen.

Damit aber noch nicht genug! Der im Sinkflug befindliche Deutsche Volkssportverband hat mit einer weiteren Fehlentscheidung den Steuerknüppel nach vorne auf Sturzflug umgeschaltet. Die Bundesdelegiertenversammlung des DVV hat nämlich außerdem beschlossen, die Startgebühr bei Volkswandertagen von 2,00 Euro auf 3,00 Euro zu erhöhen. Eine Startgebühr von 3,00 Euro ist aber Einzelwanderern und Wanderern aus Stadtallendorf und Umgebung nicht mehr vermittelbar. Die Wanderer können die ausgeschilderten Wanderstrecken ohnehin auch ohne Startkarte absolvieren. Die Bereitschaft für Wanderer, die keinen Wertungsstempel erwandern wollen, für eine Startkarte Geld auszugeben, dürfte erheblich geschmälert sein, wenn sie dafür 3,00 Euro zahlen müssen. Das Volkssportabzeichen kann man aus den genannten Gründen ohnehin nicht mehr in realistischer Zeit erwandern.

Wie gesagt, befinden sich mittlerweile in der Nähe von Stadtallendorf nur noch die Wanderfreunde Neustadt und die Wanderfreunde Großseelheim, die noch Mitglied im DVV sind. Dagegen finden sich in der Nähe noch einige Volkssportveranstaltungen von Mitgliedern der EVG. Bei diesen Wanderungen beträgt die Startgebühr nur 1,50 Euro.

Da den Wanderfreunden Hatzbachtal im Deutschen Volkssportverband durch den Verband selbst die Existenzgrundlage entzogen worden ist, haben sie nach über 36 Jahren dort die Mitgliedschaft zum 31.12.2019 gekündigt. Die Wanderfreunde Hatzbachtal sind nunmehr der Europäischen Volkssport-Gemeinschaft beigetreten. Die traditionelle Hatzbachtalwanderung an Christi Himmelfahrt in Stadtallendorf-Hatzbach wird daher zukünftig als „Europa-Volkswandertag“ durchgeführt. Statt wie zuletzt 2,00 Euro wird die Startkarte der Hatzbachtalwanderung zukünftig nur noch 1,50 Euro kosten.

 





Der Vorsitzende der Wanderfreunde Hatzbachtal, Horst Erdel (im Bild links), wurde am 14. März 2015 bei der Mitgliederversammlung des Landesverbands Hessen im Deutschen Volkssportverband (DVV) in Fürth im Odenwald vom Landesvorsitzenden Walter Motz (im Bild rechts)für seine langjährige Tätigkeit als Kassenprüfer des Landesverbandes mit der Verdienstmedaille des Deutschen Volkssportverbandes in Bronze ausgezeichnet.





Kooperationsvereinbarung zwischen Europäische Volkssport-Gemeinschaft (EVG)

und dem Deutsche Volkssportverband (DVV)

Die Europäische Volkssport-Gemeinschaft (EVG) und der Deutsche Volkssportverband (DVV) haben eine Kooperationsvereinbarung für das Jahr 2014 getroffen. Danach gibt es in Hessen für die Veranstalter beider Verbände die Möglichkeit den IVV-Wertungsstempel und den EVG-Wertungsstempel zu vergeben. Es bleibt dabei, dass der IVV-Wertungsstempel nur in IVV-Wertungshefte gestempelt wird und der EVG-Wertungsstempel nur in die EVG-Wertungshefte gestempelt wird. Wer Wertungshefte für den Erwerb des Internationale Volkssportabzeichens und des Europa-Volkssport-Abzeichens hat, kann so an einem Wandertag zwei Wertungsstempel erhalten. So lohnt sich für den bisherigen IVV-Wanderer auch der Kauf eines EVG-Wertungsheftes und umgekehrt für den bisherigen EVG-Wanderer der Erwerb eines IVV-Wertungsheftes. Ein EVG-Wertungsheft kostet nur 1,00 Euro. Beim Deutsche Volksportverband gibt es das Wertungsheft für die erste Wertungsstufe (10 Teilnahmen) sogar kostenlos. Die Startgebühr für IVV-Wanderungen wurde ab 2014 Jahr auf 2,00 Euro erhöht und ist damit leider doppelt so hoch wie bei Europa-Volkswandertagen.

Die Europäische Volkssport-Gemeinschaft vergibt aufgrund der Kooperationsvereinbarung grundsätzlich bei jedem Wandertag den Wertungstempel für das Internationale Volkssportabzeichen, während die Mitgliedsvereine im Deutsche Volkssportverband die Vergabe des Wertungsstempels für das Europa-Volkssport-Abzeichen ausdrücklich bei ihrem Landesverband beantragen müssen. So kann man mit ziemlicher Sicherheit davon ausgehen, dass man bei EVG-Wandertagen den IVV-Wertungstempel erhält. Dies könnte nur ausnahmsweise dann nicht der Fall sein, wenn zwei Veranstaltungsorte weniger als 50 Kilometer auseinander liegen und ein Verein der Vergabe des verbandseigenen Wertungsstempel widerspricht. Bei den DVV-Mitgliedsvereinen sollte man daher sicherheitshalber beim Veranstalter anfragen bzw. auf der Internetseite des DVV (http://www.dvv-wandern.de/v_vb/5) nachschauen. Da manche Ausschreibungen bereits vor dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung gedruckt waren, bedeuten fehlende Hinweise auf den EVG-Stempel jedenfalls nicht, dass die Wanderung nicht für das Europa-Volkssport-Abzeichen gewertet wird.

Es fanden bereits die ersten Wandertage mit doppelter Stempelvergabe statt. Da die Europäische Volkssport-Gemeinschaft die Teilnehmerzahl aller an einem Wandertag teilnehmenden Vereine auf ihrer Internetseite dokumentiert, lässt sich dort auch die Beteiligung von DVV-Mitgliedsvereinen nachvollziehen. Vergleicht man die Zahl der IVV-Wanderer der diesjährigen EVG-Wandertage mit der Zahl der IVV-Wanderer im vergangenen Jahr, so lässt sich eine, wenn auch verhaltene, Steigerung feststellen.

Die erste EVG-Wanderung mit IVV-Wertung war am 4. und 5. Januar 2014 in Echzell in der Wetterau. Von insgesamt 1235 Wanderern waren 75 Teilnehmer für DVV-Mitgliedsvereine an den Start gegangen. Dies sind 6,07 Prozent. Beim Wandertag im Januar 2013 waren es nur 32 IVV-Wanderer bei insgesamt 1366 Wanderern und damit nur 2,34 Prozent. An der EVG-Wanderung am 11./12. Januar 2014 in Wölfersheim-Mehlbach waren von insgesamt 1004 Wanderern 31 IVV-Wanderer (3,08 Prozent). An diesem Wochenende war allerdings auch eine IVV-Wanderung in Runkel. Im Jahr zuvor waren es nur 14 IVV-Wanderer bei insgesamt 1023 Teilnehmern, was nur ein Anteil von 1,37 Prozent ist. Im Hungener Stadtteil Trais-Horloff  gingen am 1. und 2. Februar 2014 insgesamt 1068 Wanderer an den Start, darunter rund 100 IVV-Wanderer. Dies sind 9,36 Prozent IVV-Wanderer. Im Jahr zuvor waren es nur 18 IVV-Wanderer bei insgesamt 873 Wanderern, was einem Anteil von nur 2,06 Prozent bedeutet. Gestiegen ist bei allen Wanderungen gegenüber dem Vorjahr sowohl die Zahl der teilnehmen Vereine als auch die Teilnehmerzahl derjenigen Vereine, die bereits im Vorjahr dort gewandert sind.

Leider gibt es zu den Wandertagen der DVV-Mitgliedsvereine keine entsprechenden Statistiken. Dies ist auch etwas unglücklich, weil ja die Kooperationsvereinbarung befristet ist und man eigentlich entsprechende Zahlen bräuchte, wenn man seriös über eine Fortsetzung der Kooperation entscheiden will.

Als frühe Zwischenbilanz kann man sagen, dass die Kooperationsvereinbarung bei den EVG-Wandertagen zu einer deutlich gestiegenen Teilnehmerzahl von IVV-Wanderern geführt hat, wenn keine weitere IVV-Wanderung zum gleichen Termin stattfand. Selbst bei Terminüberschneidung stieg die Teilnehmerzahl. Dies wird auch sicher umgekehrt bei den Wandertagen der DVV-Mitgliedsvereine sein, wenn auch der EVG-Wanderer dort mit 2,00 Euro Startgebühr doppelt so viel wie bei einem EVG-Volkswandertag zahlen muss. 

Die Teilnehmerzahlen von Wanderern des jeweils anderen Dachverbandes dürften sich noch erhöhen. Selbstverständlich hängt die Teilnehmerzahl auch von anderen Faktoren wie die mit dem Pkw zurückzulegende Entfernung ab. Aber vielen Wanderern ist die Kooperationsvereinbarung noch nicht bekannt. Dem DVV-Organ „DVV-Kurier“ war diese Vereinbarung nur wenige Zeilen wert. Wenn auch die Vereinbarung nur für das Bundesland Hessen gilt, so wäre eine etwas ausführlichere Berichterstattung wünschenswert. Viele Vereine waren von der Kooperationsvereinbarung überrascht und konnten diese noch nicht in ihren Werbebroschüren berücksichtigen. Viele Vereine kennen sich nicht untereinander und hier müssen erst Beziehungen aufgebaut werden. Schon von Anfang Januar bis Anfang Februar steigerte sich dennoch die Zahl der IVV-Wanderer bei EVG-Wandertagen sowohl in absoluten Zahlen als auch anteilmäßig deutlich. Dieser Trend dürfte sich noch in der nächsten Zeit in gewissen Rahmen fortsetzen.

Die Wanderfreunde Hatzbachtal begrüßen jedenfalls die Kooperationsvereinbarung und machen selbstverständlich von der Möglichkeit Gebrauch, bei der Hatzbachtalwanderung auch einen Wertungstempel für das Europa-Volkssport-Abzeichen zu vergeben. Bereits in den vergangenen Jahren haben die Wanderfreunde Hatzbachtal auch an einigen EVG-Wandertagen teilgenommen. In diesem Jahr wurden noch zusätzlich weitere EVG-Wandertermine in den Veranstaltungskalender aufgenommen.